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B.3 Sonderlehrgang
Verbringen und Aufbewahren

von explosions-
gefährlichen Stoffen

Inhalte

(Im Regelfall wird dieser Lehrgang im Zusammenwirken mit dem Lehrgang „Verbringen“ durchgeführt.)

Ausbildungsziel:

Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse um die amtliche Fachkunde für folgende Tätigkeiten zu erlangen.

Verbringen (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gefahrgutrechts) sowie das Aufbewahren sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von explosionsgefährlichen Stoffen.

Mit dieser Befähigung ist der Lehrgangsteilnehmer befugt ohne zusätzliche Aufsichtsperson im Rahmen seines Auftrages mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen.

 

Hinweis: Dieser Sonderlehrgang kann auch vor Ablauf des gesetzlichen Gültigkeitszeitraums als Wiederholungslehrgang besucht werden. Eine Prüfung entfällt dabei.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

  • Lebensalter über 21 Jahre
  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 (2) der 1. SprengV

Hinweis: Die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut Klasse 1.1) setzt den Nachweis einer entsprechenden Fahrerschulung gem. ADR voraus. Dieser Schulungsnachweis ist jedoch keine Zulassungsvoraussetzung für diesen Lehrgang.

Abschluss

Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

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Termine

10. – 11. Dezember 2019

Dauer

10 Ausbildungsstunden

Kosten

295,00 € zzgl. gesetzl. Handout und Prüfungsgebühren sowie Verpflegungsleistungen (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II)
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