B.3 Sonderlehrgang
Verbringen und Aufbewahren
von explosions-
gefährlichen Stoffen
Inhalte
(Im Regelfall wird dieser Lehrgang im Zusammenwirken mit dem Lehrgang „Verbringen“ durchgeführt.)
Ausbildungsziel:
Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse um die amtliche Fachkunde für folgende Tätigkeiten zu erlangen.
Verbringen (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gefahrgutrechts) sowie das Aufbewahren sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von explosionsgefährlichen Stoffen.
Mit dieser Befähigung ist der Lehrgangsteilnehmer befugt ohne zusätzliche Aufsichtsperson im Rahmen seines Auftrages mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen.
Hinweis: Dieser Sonderlehrgang kann auch vor Ablauf des gesetzlichen Gültigkeitszeitraums als Wiederholungslehrgang besucht werden. Eine Prüfung entfällt dabei.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Lebensalter über 21 Jahre
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 (2) der 1. SprengV
Hinweis: Die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut Klasse 1.1) setzt den Nachweis einer entsprechenden Fahrerschulung gem. ADR voraus. Dieser Schulungsnachweis ist jedoch keine Zulassungsvoraussetzung für diesen Lehrgang.
Abschluss
Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
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