B.2 Sonderlehrgang
Verbringen
von explosions-
gefährlichen Stoffen
Inhalte
Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse um die amtliche Fachkunde für folgende Tätigkeiten zu erlangen
Verbringen (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gefahrgutrechts)
sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von explosionsgefährlichen Stoffen.
Mit dieser Befähigung ist der Lehrgangsteilnehmer befugt ohne zusätzliche Aufsichtsperson im Rahmen seines Auftrages explosionsgefährlichen Stoffe zu verbringen. (Im Regelfall Kraftfahrer von Gefahrguttransporte Klasse 1)
Hinweis: Dieser Sonderlehrgang kann auch vor Ablauf des gesetzlichen Gültigkeitszeitraums als Wiederholungslehrgang besucht werden. Eine Prüfung entfällt dabei.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Lebensalter über 21 Jahre
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 (2) der 1. SprengV
Hinweis: Die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut Klasse 1.1) setzt den Nachweis einer entsprechenden Fahrerschulung gem. ADR voraus. Dieser Schulungsnachweis ist jedoch keine Zulassungsvoraussetzung für diesen Lehrgang.
Abschluss
Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Mit diesem Nachweis kann bei der zuständigen amtlichen Stelle ein entsprechender Befähigungsschein gem. §20 SprengG erwirkt werden.