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A.3 Wiederholungs-
lehrgang

Weiterbildung zum Erhalt der Befähigung gem. §20 SprengG

Inhalte

Lehrgangsziel:

Vermitteln von Fertigkeiten und Kenntnissen als Wiederholung sowie zur Weiterbildung mit dem Ziel der Verlängerung eines vorhandenen Befähigungsscheines.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV und
  • Nachweis eines gültigen Befähigungsscheines § 20 SprengG für das Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren, das Überlassen und die Empfangnahme von Fundmunition und den Transport innerhalb der Betriebsstätte/Räumstelle oder
  • für Hilfstruppführer den Nachweis eines gültigen Befähigungsscheines 20 SprengG für das Aufsuchen, Freilegen, und Aufbewahren von Fundmunition, das Überlassen und die Empfangnahme und den Transport innerhalb der Betriebsstätte/Räumstelle.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV). Die Bescheinigung wird zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt, damit kann der vorhandene Befähigungsschein um weitere fünf Jahre verlängert werden.

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Günter Bochmann

Dozent National / Leiter Academy

Termine

16. – 20. Dezember 2019
23. – 27. März 2020
14. – 18. Dezember 2020

Dauer

5 Tage / je 8 Stunden

Kosten

650,00 € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer incl. Lehrmaterial, Prüfungs-und Dokumentengebühr sowie Verpflegungsleistungen (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II))
EOD Academy