A.3 Wiederholungs-
lehrgang
Weiterbildung zum Erhalt der Befähigung gem. §20 SprengG
Inhalte
Lehrgangsziel:
Vermitteln von Fertigkeiten und Kenntnissen als Wiederholung sowie zur Weiterbildung mit dem Ziel der Verlängerung eines vorhandenen Befähigungsscheines.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV und
- Nachweis eines gültigen Befähigungsscheines § 20 SprengG für das Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren, das Überlassen und die Empfangnahme von Fundmunition und den Transport innerhalb der Betriebsstätte/Räumstelle oder
- für Hilfstruppführer den Nachweis eines gültigen Befähigungsscheines 20 SprengG für das Aufsuchen, Freilegen, und Aufbewahren von Fundmunition, das Überlassen und die Empfangnahme und den Transport innerhalb der Betriebsstätte/Räumstelle.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV). Die Bescheinigung wird zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt, damit kann der vorhandene Befähigungsschein um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Downloadbereich

Günter Bochmann
Dozent National / Leiter Academy
Termine>
16. – 20. Dezember 2019
23. – 27. März 2020
14. – 18. Dezember 2020
Dauer>
Kosten>
Das sagen unsere Teilnehmer
Vielen Dank für reibungslose und professionelle Durchführung. Toll, dass es nun auch eine solche Ausbildungsstätte im süddeutschen Raum gibt.
Teilnehmer