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A.1 Grundlehrgang

für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der KMB

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zu Lehrgangsbeginn

(Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung am ersten Lehrgangstag nicht vorliegen, ist eine Teilnahme am Lehrgang NICHT möglich!)

und

  • Nachweis über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (der Abschluss muss im Deutschen / Europäischen Qualifikationsrahmen mindestens dem Niveau 4 zugeordnet sein) sowie der Nachweis über eine einer zweijährigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen

oder

  • Nachweis über eine einer vierjährigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen

oder

  • Nachweis über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (der Abschluss muss im Deutschen / Europäischen Qualifikationsrahmen mindestens dem Niveau 6 zugeordnet sein, daher erfüllt ein Meisterbrief auch diese Bedingung!) sowie der Nachweis von mindestens einer einjährigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen

 

Hinweise für (ehem.) Angehörige der Bundeswehr:

Besitzen Sie bereits eine Fachkunde der Bundeswehr? Dann können Sie  möglicherweise direkt an einem verkürzten Lehrgang die Befugnis einer „Fachlichen Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung“ erlangen. (Anpassungslehrgang). Legen Sie uns bei Interesse bitte die Bescheinigung ihrer Fachkunde des Kommandos Territoriale Aufgaben vor. Wir Prüfen individuell kostenfrei die Zulassungsmöglichkeit.

Ab SaZ 8 ist im Regelfall eine Förderung dieser Ausbildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr möglich!

Abschluss

Zeugnis über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach § 20/Erlaubnis nach § 7 SprengG.

Sonstiges

Zertifizierung nach AZAV und Förderfähigkeit: Wir sind zertifiziert nach AZAV, dadurch ist diese Ausbildung über die Agentur für Arbeit förderfähig. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zum Nachweis der erforderlichen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung verwenden Sie bitte das Formblatt im Downloadbereich.

Downloadbereich

Günter Bochmann

Dozent National / Leiter Academy

Termine

30. September – 04. Dezember 2019

13. Januar – 13. März 2020

05. Oktober – 04. Dezember 2020

Dauer

45 Tage / je 8 Stunden

Kosten

7.630,00€ zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer incl. Lehrmaterial, Prüfungs-und Dokumentengebühr sowie Verpflegungsleistungen (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II)
EOD Academy