A.1 Grundlehrgang
für fachtechnisches Aufsichtspersonal in der KMB
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zu Lehrgangsbeginn
(Sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung am ersten Lehrgangstag nicht vorliegen, ist eine Teilnahme am Lehrgang NICHT möglich!)
und
- Nachweis über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (der Abschluss muss im Deutschen / Europäischen Qualifikationsrahmen mindestens dem Niveau 4 zugeordnet sein) sowie der Nachweis über eine einer zweijährigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
oder
- Nachweis über eine einer vierjährigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
oder
- Nachweis über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (der Abschluss muss im Deutschen / Europäischen Qualifikationsrahmen mindestens dem Niveau 6 zugeordnet sein, daher erfüllt ein Meisterbrief auch diese Bedingung!) sowie der Nachweis von mindestens einer einjährigen praktischen Tätigkeit als Hilfskraft in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Kampfmittelbeseitigung unter Aufsicht verantwortlicher Personen
Hinweise für (ehem.) Angehörige der Bundeswehr:
Besitzen Sie bereits eine Fachkunde der Bundeswehr? Dann können Sie möglicherweise direkt an einem verkürzten Lehrgang die Befugnis einer „Fachlichen Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung“ erlangen. (Anpassungslehrgang). Legen Sie uns bei Interesse bitte die Bescheinigung ihrer Fachkunde des Kommandos Territoriale Aufgaben vor. Wir Prüfen individuell kostenfrei die Zulassungsmöglichkeit.
Ab SaZ 8 ist im Regelfall eine Förderung dieser Ausbildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr möglich!
Abschluss
Zeugnis über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und mündlicher Prüfung zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach § 20/Erlaubnis nach § 7 SprengG.
Sonstiges
Downloadbereich

Günter Bochmann
Dozent National / Leiter Academy
Termine>
30. September – 04. Dezember 2019
13. Januar – 13. März 2020
05. Oktober – 04. Dezember 2020
Dauer>
Kosten>
Das sagen unsere Teilnehmer
„Sehr kompetente Durchführung und tolle Atmosphäre unter den Mitarbeitern.“
– Teilnehmer