D.1 Aufgabenbezogene fachliche Unterweisung
“Beförderung freigestellte Menge” gem. Artikel 1.3 ADR
Inhalte
Unterweisung als Voraussetzung um gefährlicher Güter unter Anwendung der Nr. 1.1.3.6 ADR als freigestellte Menge befördern zu dürfen.
Für Personen, die aufgrund des Umgangs “Verbringen” und ggf. “Aufbewahren” explosionsgefährliche Stoffe im Rahmen der Freistellungsregelung in Fahrzeugen befördern.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Abschluss
Unterweisungsnachweis der EOD Academy.
Sonstiges
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